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Bis zu 20.000 € - Überbrückungshilfe 3 Gastronomie

Geschrieben von Kevin Effertz | Montag, 7.3.2022

Überbrückungshilfe 3 zur  Digitalisierung der Gastronomie – Was ist das? 

Bei der Überbrückungshilfe III für die Gastronomie handelt es sich um eine Neustarthilfe für Unternehmen, wie beispielsweise klassische Restaurants, die aufgrund von Covid-19 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erleiden mussten. Mithilfe eines pauschalen Förderungsbetrags von 20.000 Euro, der bis zu 100% erstattet werden kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) insbesondere Marketing- & Digitalisierungsmaßnahmen für z.B. besagte Restaurants. Sie wissen gar nicht, was genau gefördert wird? Kein Problem: Lesen Sie weiter oder fragen Sie uns direkt kostenlos an, denn auch unsere Leistungen können Sie mit der Überbrückungshilfe 3 für die Gastronomie finanzieren.

 

Überbrückungshilfe 3 für die Gastronomie – Wer wird gefördert? 

Kleine und mittlere Unternehmen sollen die staatliche Förderung erhalten. Diese Unternehmen müssen zwingend eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland unterhalten. Restaurants, deren Fixkosten während des Lockdowns jeden ersparten Cent gefressen haben und in den Referenzmonaten im November 2020 bis zum Juni 2021 einen monatlichen Umsatzrückgang von mindestens 30% zu verzeichnen hatten, können sich die oben genannte staatliche Förderung einholen. 

 

Überbrückungshilfe 3 für die Gastronomie – Was wird gefördert? 

Gefördert werden Marketing- und Digitalisierungsmaßnahmen, die Ihrem Restaurant bzw. Gastgewerbe nach der Wiedereröffnung helfen, in die digitale Zukunft zu investieren, Abläufe zu verbessern und den Umsatz zu steigern. 

Förderfähig sind zum Beispiel folgende Digitalisierungsmaßnahmen für die Gastronomie:  

  • Jegliche Marketingmaßnahmen, wie Werbeanzeigen, Social Media Marketing, Newslettertools, SEO etc. (Das können wir für Sie übernehmen.) 
  • Tools zur Gästedatenerfassung  
  • Online-Reservierungen über digitale Reservierungssysteme 
  • Website des Restaurants (Die können wir erstellen & optimieren.) 
  • Kassensystem 
  • Digitale Speisekarten 
  • Online-Shop für Speisen & Getränke 
  • Gutscheinsystem/Gutschein-Shop 
  • Personalsoftware & Schichtpläne

     

 

Weitere Infos zur Überbrückungshilfe 3 und dem neuen Eigenkapitalzuschuss 

Unternehmen, die seit November 2020 in mindestens 3 Monaten einen Umsatzrückgang von jeweils mehr als 50% hatten, erhalten, zusätzlich zur regulären staatlichen Förderung der Überbrückungshilfe 3, noch einen Eigenkapitalzuschuss. Beantragen können Sie die Überbrückungshilfe III für die Gastronomie über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder über einen vereidigten Buchprüfer noch bis zum 31. Oktober 2021. Seit dem 27. April können Änderungsanträge auf bereits bewilligte oder teilweise bewilligte Erstanträge eingereicht werden. Nicht nur bei der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen, sondern auch bei der ausführlichen Begründung dieser, helfen wir von Werk von Morgen Ihnen gerne. Weitere Fragen können Sie sich in diesem Blogbeitrag entnehmen.

 

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