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Alicia Biewald10.11.20257 min read

Digitale Barrierefreiheit 2025: Das BFSG strategisch nutzen

BFSG 2025 – was auf Unternehmen zukam

 

Was regelte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret?

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtete viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel war es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – unabhängig von Einschränkungen bei Sehen, Hören, Motorik oder Kognition.

Das BFSG setzte die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es definierte klare Anforderungen an die digitale Zugänglichkeit und sorgte damit erstmals für einheitliche Standards außerhalb des öffentlichen Sektors. Konkret hieß das: Deine digitalen Angebote mussten so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzer:innen gleich gut bedient werden konnten – unabhängig davon, ob sie etwa eine Maus nutzen konnten, Farben gut unterschieden oder Inhalte hörten statt lesen mussten. Webseiten, Apps und digitale Dokumente durften nicht nur „schön“ oder funktional sein – sie mussten inklusiv gedacht und gestaltet werden.

Für wen galt das Gesetz und ab wann?

Das BFSG richtete sich primär an privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen bereitstellten. Dazu zählten insbesondere Betreiber von E-Commerce-Plattformen, Banken, Versicherungen, Reiseanbieter oder Mobilitätsdienstleister. Entscheidend war dabei die Unternehmensgröße: Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro waren vom Gesetz ausgenommen.

Der verbindliche Stichtag war der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum musstest du sicherstellen, dass deine digitalen Angebote den Vorgaben des BFSG entsprachen. Übergangsfristen gab es nicht – deshalb lohnte es sich, früh mit der Umsetzung zu beginnen.

Welche digitalen Angebote waren betroffen?

Das Gesetz erfasste eine breite Palette digitaler Angebote. Dazu gehörten beispielsweise Websites und Online-Shops, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten oder Check-in-Kioske, E-Books sowie digitale Kundenportale, Online-Banking-Systeme oder Ticketbuchungen.

Kurz gesagt: Überall dort, wo deine Kund:innen digital mit dir interagierten, griff das BFSG. Wenn du diese Touchpoints nicht rechtzeitig anpasstest, riskiertest du nicht nur rechtliche Konsequenzen – sondern verpasstest auch die Chance, dich als modernes, inklusives Unternehmen zu positionieren.

 

Barrierefreiheit als strategischer Erfolgsfaktor

 

Bessere User Experience = bessere Conversion

Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Nischenthema, sondern ein Qualitätsmerkmal guter User Experience. Denn was barrierefrei gestaltet ist, ist meist auch für alle Nutzer:innen einfacher, intuitiver und angenehmer zu bedienen. Klare Strukturen, sinnvolle Navigation, gute Lesbarkeit und verständliche Sprache zahlen direkt auf deine Usability ein – und damit auch auf deine Conversion-Ziele.

Zahlreiche Studien zeigten: Wer seine Website barrierefrei gestaltete, profitierte von längeren Besuchszeiten, geringeren Absprungraten und mehr abgeschlossenen Transaktionen. Barrierefreiheit machte sich also auch wirtschaftlich bemerkbar – nicht nur ethisch.

Erschließung neuer Zielgruppen

Allein in Deutschland lebten rund zehn Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung – Tendenz steigend. Hinzu kamen Millionen ältere Nutzer:innen mit altersbedingten Einschränkungen sowie Personen mit temporären Einschränkungen oder begrenzter digitaler Kompetenz. Wenn du digitale Barrieren abbautest, erschlosst du neue Zielgruppen, stärktest die Kundenbindung und wurdest für mehr Menschen sichtbar und nutzbar. Auch international wurde digitale Barrierefreiheit zunehmend zum Standard. Wenn du international agieren oder wachsen wolltest, schufst du mit barrierefreien Angeboten eine wichtige Basis für neue Märkte.

Signal für soziale Verantwortung und Innovationsfähigkeit

Barrierefreiheit ist mehr als Compliance – sie ist Ausdruck einer modernen, verantwortungsvollen Haltung. Wenn du in digitale Teilhabe investiertest, zeigtest du Haltung und sendetest ein starkes Signal an Kund:innen, Partner und Mitarbeitende: Du denkst zukunftsfähig, menschenzentriert und nachhaltig. In Zeiten von Fachkräftemangel und Purpose-getriebenem Konsumverhalten konnte das ein entscheidender Wettbewerbsfaktor sein. Und: Wer Barrierefreiheit als Innovationsfeld begriff, entwickelte meist auch schneller neue, inklusivere Produkte und Services.

 

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So setzt du das BFSG pragmatisch und zukunftsfähig um

 

Check: Warst du betroffen?

Viele Unternehmen wussten zunächst nicht, ob sie vom BFSG betroffen waren – oder welche ihrer digitalen Angebote angepasst werden mussten. Ein erster Selbst-Check half: Botst du digitale Produkte oder Dienstleistungen an? Hattest du mehr als 10 Mitarbeitende oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz? Nutzten deine Kund:innen deine Website, App oder andere digitale Plattformen zur Interaktion oder Transaktion? Wenn du eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten konntest, war es höchste Zeit zu handeln.

Erste Schritte zur digitalen Barrierefreiheit

Zunächst empfahl sich eine Ist-Analyse: Lass deine bestehenden digitalen Angebote auf Barrierefreiheit prüfen – idealerweise durch ein professionelles Accessibility Audit. Im Anschluss solltest du die wichtigsten Schwachstellen priorisieren, etwa die Startseite, Navigation oder den Checkout. Plane konkrete Maßnahmen wie das Anpassen von Farbkontrasten, die Einbindung von Alternativtexten oder die Sicherstellung der Tastatur-Navigation. Schulte zudem dein Content-, UX- und Entwickler-Team und binde Menschen mit Einschränkungen aktiv in die Tests ein – ihr Feedback war oft besonders wertvoll.

Werkzeuge, Standards und Best Practices

Für die Umsetzung standen dir etablierte Standards und Tools zur Verfügung. Die WCAG 2.1 galten international als Maßstab für barrierefreies Webdesign. Ergänzend bot die BITV 2.0 Orientierung für den deutschen Kontext. Mit WAI-ARIA ließ sich die Zugänglichkeit interaktiver Webanwendungen gezielt optimieren. Zur Prüfung eigneten sich Tools wie WAVE, axe DevTools oder der BITV-Test – viele davon waren als Browser-Plugins verfügbar. Doch Technik allein reichte nicht: Kombiniere diese Tools mit echtem Nutzerfeedback für optimale Ergebnisse.

 

Fazit: Jetzt strategisch handeln und Wettbewerbsvorteile sichern

 

Warum Barrierefreiheit mehr ist als gesetzliche Pflicht

Digitale Barrierefreiheit war kein lästiger Zusatz, sondern ein strategischer Hebel für bessere UX, breitere Zielgruppenansprache und nachhaltiges Wachstum. Wenn du frühzeitig handeltet, spartest du langfristig Kosten – etwa durch weniger Re-Designs oder Support-Anfragen. Vor allem aber schufst du Vertrauen und Nähe zu deinen Nutzer:innen.

Werk von Morgen als Umsetzungspartner für barrierefreie UX

Die Werk von Morgen GmbH begleitete dich ganzheitlich bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit – vom ersten Check bis zum vollständigen Relaunch. Als strategischer Partner mit technologischem Tiefgang und praxisnaher Methodik verstanden wir nicht nur die Anforderungen des BFSG, sondern auch deine unternehmerischen Ziele. Ob WCAG-Konformität, barrierefreie Content-Strategie oder Schulung deiner Teams: Wir sorgten dafür, dass deine digitalen Angebote nicht nur gesetzeskonform, sondern wirklich zugänglich und nutzbar wurden – für alle.

FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Welche konkreten Anforderungen stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an digitale Produkte und Dienstleistungen? Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich sind. Das bedeutet konkret: Webseiten, Apps, Automaten oder Kundenportale müssen sich barrierefrei bedienen lassen. Dazu gehören ausreichend hohe Farbkontraste, eine klare Strukturierung der Inhalte, die Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder sowie eine verständliche Sprache.
Technisch orientiert sich das Gesetz an den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) sowie der deutschen BITV 2.0. Ergänzend hilft WAI-ARIA, um interaktive Webanwendungen zugänglicher zu machen. Unternehmen sollten diese Standards als Orientierung nutzen, um rechtzeitig Compliance zu erreichen und gleichzeitig ihre Usability zu verbessern.
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen und ab wann gilt die Verpflichtung? Das BFSG betrifft alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – zum Beispiel Online-Shops, Banken, Versicherungen, Mobilitätsanbieter oder Reiseportale. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
Der Stichtag für die verpflichtende Umsetzung war der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum mussten alle betroffenen digitalen Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Übergangsfristen gab es keine, weshalb Unternehmen gut beraten waren, frühzeitig mit einem Accessibility-Audit und der Anpassung ihrer Systeme zu beginnen.
Warum lohnt sich digitale Barrierefreiheit auch wirtschaftlich? Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein klarer Wettbewerbsvorteil. Sie verbessert die User Experience (UX), indem sie digitale Angebote einfacher, verständlicher und intuitiver macht – wovon alle Nutzer:innen profitieren. Studien zeigen, dass barrierefreie Websites längere Verweildauern, niedrigere Absprungraten und höhere Conversion-Raten erzielen.
Darüber hinaus erschließen Unternehmen durch barrierefreie Angebote neue Zielgruppen – etwa Menschen mit Behinderung, ältere Nutzer:innen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Auch international wird Barrierefreiheit zunehmend zum Standard. Wer hier investiert, signalisiert soziale Verantwortung, Innovationskraft und Zukunftsorientierung – Faktoren, die sowohl Kund:innen als auch Fachkräfte überzeugen.
Wie können Unternehmen die Anforderungen des BFSG praktisch umsetzen?

Der erste Schritt ist eine Ist-Analyse der bestehenden digitalen Angebote – idealerweise durch ein professionelles Accessibility Audit. Anschließend sollten die wichtigsten Barrieren priorisiert werden, etwa in Navigation, Lesbarkeit oder Interaktion.
Zu den zentralen Maßnahmen zählen:

  • Anpassung von Farbkontrasten und Schriftgrößen

  • Nutzung von Alternativtexten für Bilder

  • Gewährleistung der Tastatur-Bedienbarkeit

  • Strukturierung von Inhalten mit Überschriften und semantischen Elementen

  • Schulung des Content-, UX- und Entwicklerteams
    Ergänzend helfen Tools wie WAVE, axe DevTools oder der BITV-Test, um Schwachstellen zu identifizieren. Doch Technik allein reicht nicht: Unternehmen sollten auch Menschen mit Einschränkungen aktiv in Tests einbeziehen, um echtes Nutzerfeedback zu erhalten und nachhaltige Verbesserungen sicherzustellen.

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Alicia Biewald
UX- & Webdesignerin bei Werk von Morgen GmbH

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